Geringwertige Warensendungen müssen ab 2022 beim Zoll mit der neuen IMPOST-Anwendung angemeldet werden
Der Startschuss für das ATLAS-IMPOST Verfahren fiel bereits am 01.07.2021 mit dem Beschluss des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Die darin enthaltene Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinstsendungen ebnete den Weg für das neue Zollanmeldeverfahren. Zeitgleich traten Änderungen im europäischen Zollrecht in Kraft. Folglich müssen ab Januar 2022 auch Waren mit geringem Wert beim Zoll angemeldet werden, was bisher gerade im Bereich E-Commerce unüblich war.
ATLAS-IMPOST für Importsendungen mit geringem Warenwert
ATLAS-IMPOST wird voraussichtlich am 15. Januar 2022 in Betrieb genommen. Die Anwendung ist für die Anmeldung von „geringwertigen Sendungen“ bis zur Wertgrenze von 150 Euro vorgesehen. Bisher lag die Untergrenze für den Warenwert bei Importgütern bei 22 Euro. Alle Waren, deren Wert unterhalb dieser Grenze liegt, waren von der Umsatzsteuer befreit. Die steigende Zuwachsrate bei Sendungen aus dem E-Commerce Bereich (Onlineshops) und die damit einhergehende Überlastung des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems des deutschen Zolls (ATLAS) haben die Einführung einer zusätzlichen Anwendung unabdingbar gemacht. ATLAS-IMPOST soll nun für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen sorgen und den Import über ATLAS dadurch dauerhaft entlasten.
Die wichtigsten Fakten zu ATLAS-IMPOST
Das Mehrwertsteuerdigitalpaket trat am 1. Juli 2021 in Kraft
ATLAS-IMPOST wird voraussichtlich am 15. Januar 2022 in Betrieb genommen
Elektronische Zollanmeldungen sind von nun an auch für Kleinstwaren erforderlich
ATLAS-IMPOST regelt die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 150 Euro
Technische Anforderungen für ATLAS-IMPOST
Anders als im bisherigen ATLAS-Anmeldeverfahren wird die elektronische Übermittlung von Informationen bei IMPOST über einen Webservice realisiert. Die bekannte FTAM Gateway soll hierfür nicht genutzt werden. Gleichzeitig entfällt in IMPOST die bekannte BIN als elektronische Unterschrift. Daher werden andere Authentifizierungsmerkmale erforderlich. Wer ab dem 15. Januar 2022 Waren mit geringem Wert über die IMPOST-Webanwendung für den Import anmelden möchte, muss zunächst die sogenannte IOSS-ID beim Zoll beantragen. Die „Import One-Stop-Shop“-Identifikationsnummer (IOSS) ist insbesondere für Onlinehändler mit Lagern oder Firmensitz außerhalb der EU mit dem Beschluss des Mehrwertsteuerdigitalpakets verbindlich geworden. Um eine IOSS-Nummer zu erhalten, muss sich jedes Unternehmen einmalig bei der zuständigen Finanzbehörde registrieren. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Registrierung zuständig. Mehr Informationen zur technischen Umsetzung gibt es auf den Seiten des Zolls.
Scope für ATLAS-IMPOST Anmeldungen nutzen
Für Anwender:innen der Zollsoftware Scope ändert sich trotz Mehrwertsteuerdigitalpaket nichts im ATLAS-Importverfahren. Durch das integrierte ATLAS-Modul können Zollanmeldungen weiterhin als SumA anhand hinterlegter Vorlagen oder als Einzelverfahren angemeldet werden. Außerdem prüft Scope, ob erforderliche Unterlagen zur Anmeldung beim Zoll fehlen und informiert automatisch über mit der Tarifnummer zusammenhängende Änderungen im Zollanmeldeverfahren.
„ATLAS-IMPOST bringt einige signifikante Neuerungen in der deutschen Zollanwendung. Zum Beispiel wird die mittlerweile veraltete FTAM-Übertragung mittels WebService-Übermittlung modernisiert. Es ist zu erwarten, dass auch alle anderen Zollverfahren nach und nach auf WebService-Technologie migriert werden, spätestens dann, wenn diese Verfahren im Zuge der weiteren Umsetzung des UZK aktualisiert werden.“
– Dirk Heidenfelder, Product Manager Customs, Riege Software
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