Drei Tatsachen zum Lkw-Abbiegeassistenten

Pressemeldung der Firma Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Nur EIN Lkw-Hersteller kann ab Werk liefern/Noch KEIN Nachrüstsystem mit ABE verfügbar/Transportwirtschaft fordert schnellstmögliche Bereitstellung geprüfter Systeme

Obwohl sich beim Thema Lkw-Abbiegeassistenzsysteme inzwischen viel bewegt und die Bundesregierung ein eigenes Förderprogramm aufgelegt hat, reißt die Diskussion zum Abbiegeassistenten nicht ab. Allerdings wird sie in Politik, Medien und Öffentlichkeit vielfach noch immer mit mangelnder Sachkenntnis und auch Halbwahrheiten geführt. „Dafür ist das Thema jedoch viel zu ernst“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Wir fordern den Abbiegeassistenten schon seit Jahren und wollen ihn so schnell wie möglich. Jetzt muss er endlich kommen!“

Der BGL, der seit 2014 verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme für alle Neufahrzeuge fordert, stellt zur Versachlichung der Diskussion drei Tatsachen zum Lkw-Abbiegeassistenten klar:

1. Nur EIN Lkw-Hersteller kann ab Werk liefern

Aktuell kann nur ein einziger Lkw-Hersteller einen Abbiegeassistenten ab Werk liefern, allerdings nicht für alle Fahrzeugtypen. Ein zweiter Lkw-Hersteller hat angekündigt, im Frühjahr 2019 mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt zu kommen.

2. KEIN Nachrüstsystem mit ABE verfügbar

Im Oktober 2018 wurden im Bundesverkehrsblatt (Heft 19-2018, Seite 719, Nr. 149) Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme veröffentlicht. Das am 21. Januar 2019 in Kraft getretene Förderprogramm des Bundes für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen schreibt als Voraussetzung für eine Förderung vor, dass eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Gutachten zum Nachweis der Einhaltung der o.g. technischen Anforderungen vorliegen muss. Aber: Bis heute gibt es kein einziges Nachrüstsystem, das diese Voraussetzung erfüllt.

Hintergrund dieser Anforderungen: Der Begriff Abbiegeassistent ist nicht verbindlich definiert. Nicht jedes als Abbiegeassistent angebotene System erhöht zwingend die Verkehrssicherheit beim Abbiegen. Sogar das Gegenteil kann möglich sein. Löst z.B. ein System zu häufig einen Fehlalarm aus, besteht die Gefahr, dass der Fahrer im Ernstfall nicht mehr richtig reagiert.

3. Transportwirtschaft fordert schnellstmögliche Bereitstellung geprüfter Systeme

Jeder Unfall ist einer zu viel! Die Transportwirtschaft fordert daher schnellstmöglich die Bereitstellung geprüfter Abbiegeassistenzsysteme, die die technischen Anforderungen des Bundes nachweislich erfüllen. Alle geprüften Systeme müssen sodann auf der Homepage des BMVI, des KBA und des BAG veröffentlicht werden.



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Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.


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