BGL: Erfolgreicher Einsatz für die Interessen der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen

Keine weitreichenden Ausnahmen von der Mautpflicht für land- und forstwirtschaftliche Verkehre sowie Mülltransporte

Pressemeldung der Firma Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Im Zuge der anstehenden Änderungen des Bundesfernstraußenmautgesetzes mit Wirkung zum 01.01.2019 ist es dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. gelungen, weitreichende Ausnahmen von der Mautpflicht für sog. „land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und für Mülltransporte zu verhindern. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Engelhardt hatte in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages die wettbewerbsverzerrenden Folgen solcher Mautbefreiungen dargestellt. Mit tatkräftiger Unterstützung der Koalitionsfraktionen, insbesondere der zuständigen Berichterstatter Udo Schiefner (SPD) und Karl Holmeier (CSU) konnte nun ein Beschluss des Verkehrsausschusses herbeigeführt werden, der für echte land- und forstwirtschaftliche Transporte Ausnahmen von der Maut vorsieht, ohne den Wettbewerb mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr zu behindern.



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Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.


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