Sondergutachten Post 2017
Gestern ist das Sondergutachten Post 2017 der Monopolkommission veröffentlicht worden: Gefordert wird ein Abbau der Privilegien der DPAG, die zu Wettbewerbshemmnissen auf den KEP-Märkten führen, sowie eine Stärkung der regulatorischen Vorgaben. Auch die Veräußerung der Bundesanteile wird erneut gefordert: Nur so kann der Wettbewerb nachhaltig gestärkt und können Interessenskonflikte vermieden werden.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass sich auf den Briefmärkten auch 20 Jahre nach der Marktöffnung noch kein funktionsfähiger Wettbewerb entwickelt hat. Allerdings sind auch die Märkte für Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) durch die Marktmacht der DPAG beeinträchtigt; auf dem Geschäftskunden-Paketmarkt verfügt die DPAG nach den Feststellungen der Monopolkommission mit einem Marktanteil von 45 Prozent über eine marktbeherrschende Stellung. „Gerade auf den Paketmärkten muss bei steigenden Sendungsmengen die Chance einer Wettbewerbsstärkung durch eine effektivere Kontrolle der DPAG ergriffen werden“ sagt Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. „Notwendig ist insbesondere eine konsistente Entgeltregulierung der DPAG; funktionsfähiger Wettbewerb kann nur durch eine kostenorientierte, verursachungsgerechte Entgeltbildung der DPAG auf den Brief- und Paketmärkten erreicht und dauerhaft gesichert werden.“
Der BIEK begrüßt deshalb ausdrücklich die Vorschläge der Monopolkommission, besondere Kosten des von DPAG freiwillig erbrachten Universaldienstes bei den Briefentgelten künftig nicht mehr anzuerkennen und den Gewinnzuschlag wieder an dem unternehmerischen Risiko der DPAG auszurichten. Eine Verordnungsänderung aus dem Jahr 2015 erlaubt die Bemessung dieses Zuschlags nach den Umsatzrenditen ausländischer Postgesellschaften mit monopolähnlicher Stellung; diese Änderung widerspricht dem Gesetzesziel wettbewerbskonformer Entgelte und muss zurückgenommen werden.
Nachdrücklich unterstreicht der BIEK die weitere Forderung der Monopolkommission für eine Abschaffung aller DPAG-Privilegien, auch der Mehrwertsteuerbefreiung. Die von der Monopolkommission zunächst befürwortete diskriminierungsfreie Mehrwertsteuerbefreiung für alle Postdienstleister, bis auf europäischer Ebene die Weichen für eine Abschaffung insgesamt gestellt sind, muss eine Interimslösung bleiben.
Wenn sich die Monopolkommission schließlich dafür ausspricht, dass der Bund seine Anteile an der DPAG (20,9 Prozent) veräußert, so entspricht auch dies einer Kernforderung des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik: Sich selbst tragender Wettbewerb lässt sich auf den Brief- und KEP-Märkten nur dann erreichen, wenn der Staat den Regulierungsrahmen ohne einen Interessenkonflikt gestaltet, der durch seine Anteilseignerschaft bedingt ist.
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