Deutsche Post verstößt gegen gesetzliche Pflichten
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik kritisiert den Verzicht der Deutsche Post AG auf die Zustellung an Montagen.
„Es kann nicht sein, dass die Deutsche Post die Vorteile der Postuniversaldienstverordnung nutzt und gleichzeitig die damit verbundene Verpflichtung zur Zustellung an sechs Werktagen nicht erfüllt. Die Bundesnetzagentur muss handeln“, sagt Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik.
In verschiedenen Niederlassungen der Post ist unter dem Stichwort „Sommerflexibilisierung am Montag“ angewiesen worden, für mehrere Wochen auf die Zustellung von Briefen an Montagen zu verzichten.
„Die Missachtung der Zustellpflichten ist ein weiteres Beispiel der Rosinenpickerei, wie die Gründung der DHL Delivery GmbHs, neuer Privilegien bei der Postentgeltregulierungsverordnung und die Mehrwertsteuerbefreiung“, so Florian Gerster weiter.
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- [PDF] Pressemitteilung: Reduzierte Zustellung und politische Privilegien passen nicht zusammen
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