IFS Logistics, Version 2 – verpflichtende Umsetzung verschoben

Die neue Version des Standards tritt am 1. Januar 2013 in Kraft

Pressemeldung der Firma DNV Business Assurance Germany

Anders als zuvor kommuniziert, beginnt die verpflichtende Umsetzung des International Featured Standard Logistics in der Version 2 nicht am 01. September 2012, sondern erst am 01. Januar 2013. Nach diesem Stichtag werden nur noch Audits nach dem IFS Logistics, Version 2 akzeptiert.

Die im Mai 2012 veröffentlichte englische Fassung des Standards wurde nun aktualisiert und steht in ihrer neuen Version (Juli 2012) ab sofort auf der IFS Website zum kostenlosen Download zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Standard in Deutsch, Spanisch und Französisch erhältlich. Die zuvor veröffentlichte Version verliert hiermit automatisch ihre Wirksamkeit.

Hauptänderungen

Neben einigen kleineren sprachlichen Anpassungen, die jedoch das Verständnis des Standards nicht beeinflussen, umfassen die Hauptänderungen der Version 2 unter anderem:

• Teil 1, Kapitel 1, letzter Absatz: Änderung des Anwendungsdatums vom 1. September 2012 auf den 1. Januar 2013

• Teil 1, Kapitel 5.3 (Auditdauer): Spezifikation, dass die Anzahl der Mitarbeiter auch die Teilzeitkräfte, Schichtarbeiter, Zeitarbeitskräfte sowie administrative Angestellte umfassen muss

• Teil 1, Kapitel 5.5.2.2 (KO): das letzte KO-Kriterium, das sich auf die ergänzende Checkliste Modul „Broker“ bezieht, ist das Kriterium 3.3.2 und nicht 3.2.2

• Teil 2, Anforderung 3.2.4 (Personalhygiene): neu formulierte Anforderung über die regelmäßige und gründliche Reinigung sämtlicher Schutzkleidung

• Teil 2, Anlage 1 (Glossar/Definitionen): Aktualisierung der Definition von „Rückverfolgbarkeit“

• Teil 4, Anlage 1 (Erste Seiten des Auditberichtes) sowie Anlage 4 (Zertifikat): Ersetzen des Begriffes „Prozessaktivitäten“ durch „logistische Aktivitäten“

Übergangszeit

Die Version 2 des IFS Logistics-Standards tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Vom 1. Juni bis 31. Dezember 2012 können sowohl Audits nach IFS Logistics Version 1 als auch nach Version 2 durchgeführt werden. Nach dem 1. Januar 2013 werden ausschließlich Audits nach Version 2 durchgeführt und akzeptiert.

Kostenlose Veranstaltungsreihe zum Thema

Für Interessenten, die mehr über die Änderungen des Standards erfahren möchten, bietet DNV Business Assurance eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Neues aus der IFS Standardfamilie“ an – am 18.09.2012 in Gütersloh, am 19.09.2012 in Hamburg und am 05.11.2012 in Düsseldorf.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
DNV Business Assurance Germany
Schnieringshof 14
45329 Essen
Telefon: +49 (201) 7296-231
Telefax: +49 (201) 7296-223
http://www.dnvba.de

Ansprechpartner:
Mira Tyminski (E-Mail)
Unternehmenskommunikation Projektmanager
+49 (201) 7296221



Dateianlagen:
DNV Business Assurance unterstützt Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie weltweit dabei, ihre Leistungsfähigkeit im Bereich Lebensmittelsicherheit zu optimieren. Dazu be-dienen wir uns effizienter Werkzeuge aus den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energie-, Arbeitssi-cherheits- und Lieferkettenmanagement. So sorgen wir dafür, Unternehmen und deren Produkte zukunftsweisend und kontinuierlich zu verbessern. Mit weltweit rund 70.000 gültigen Zertifikaten steht unser Name seit fast 150 Jahren für ein starkes Bekenntnis zu Sicherheit, Qualität und Umweltschutz. Als Teil von DNV (Det Norske Veritas), einer unabhängigen norwegischen Stiftung, die 1864 in Norwegen gegründet wurde, gehören wir zu einem Netzwerk von 10.000 Experten an 300 Standorten rund um die Welt.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.